Für Schwangere und Studierende mit Kind gibt es folgende Sonderregelungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG):
1. Studierende, die mit ihren Kindern unter zehn Jahren in einem Haushalt leben, können einen Zuschuss von 130 Euro (seit 01.08.2016) für jedes Kind erhalten.
2. Vom Einkommen des Studierenden wird für jedes Kind ein weiterer Freibetrag von 520 Euro (seit 01.08.2016) gewährt. Einkünfte des Kindes, wie z.B. Unterhaltsleistungen, werden auf diesen Freibetrag angerechnet. Bei der Einkommenssteuererklärung des Ehepartners wird ebenfalls ein Freibetrag gewährt.
3. Die Altersgrenze von 30 Jahren für einen Anspruch auf Ausbildungsförderung gilt nicht, wenn der Studierende sein Studium wegen der Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren nicht rechtzeitig beginnen konnte.
4. Über die Förderungsdauer hinaus können weitere Leistungen beantragt werden, wenn sich der Studienabschluss durch eine Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren verzögert.
5. Kommt es während der ersten vier Semester aufgrund einer Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren zu Verzögerungen im Studienverlauf, kann eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises (ab dem 5. Semester) nach § 48 Abs. 2 BAföG bewilligt werden.
3-Zimmer-Wohnungen sind Familien und Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern vorbehalten. Viele dieser Wohnungen befinden sich in separaten Häusern, in denen fast ausschließlich Studierende mit Kindern wohnen. Zudem sorgen meist Grünflächen und Spielplätze in der nächsten Umgebung für ein kinderfreundliches Umfeld. In manchen Häusern gibt es außerdem eine Kindertagesstätte.
Auf Wunsch erhalten Kinder von Studierenden im Alter von 0 bis 10 Jahren ein kostenloses Essen in der Mensa auf einem Kinderteller.
Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihren Kindern in unseren Mensen zum Essen kommen. Für das kostenlose Mensaessen auf einem Kinderteller benötigen Sie eine Mensa-Kinderkarte des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim.
Die Mensa-Kinderkarte erhalten Sie in der Mensa Wilhelmstraße und Morgenstelle in Tübingen und in der Mensa Hohenheim an unseren InfoPoints. An allen anderen Standorten fragen Sie bitte an den Kassen der Mensen nach.
Bitte beachten Sie, dass das Essen in den Cafeterien, Getränke sowie Handelswaren (z.B. Senf oder Ketchup, Süßigkeiten) von diesem Angebot ausgeschlossen sind.
Das kostenlose Mensaessen für Kinder Studierender ist eine gemeinsame Initiative des Staatsministeriums, des Wissenschaftsministeriums und der Studierendenwerke in Baden-Württemberg.
Unsere Mitarbeiter/-innen in den Mensen freuen sich auf Ihren Besuch. Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen zu „Mensa for Kids“ haben wir in einem Infoblatt für Sie zusammengefasst.
Wenn die Vereinbarkeit von Studium und Kind schwierig erscheint oder Sie studienbezogene bzw. persönliche Probleme haben, dann finden Sie professionelle Unterstützung in unseren psychologischen Beratungsstellen.
Siehe auch …
Wie hoch sind die monatlichen Kosten? Welche Mahlzeiten bekommen die Kinder? Was sind die Voraussetzungen für einen Betreuungsplatz? Wir haben die wichtigsten Informationen zu unseren Kitas für Sie zusammengestellt.
Unsere pädagogische Arbeit beruht darauf, die Kinder auf ihrem Weg zu unterstützen, ihre eigene Persönlichkeit zu entfalten, Stärken auszubauen und selbstständig zu werden. Mehr zu unserem Konzept erfahren Sie hier.
Hier finden Sie ein paar nützliche Links und allgemeine Informationen rund um das Thema „Studieren mit Kind“.